Ein Pantiententransport ist für uns nicht bloß eine Beförderung, sondern ein wichtiger Teil der medizinischen Versorgung. Vor dem Fahrtantritt sollte ein Blick auf das Beförderungsrecht geworfen werden.

Patientenbeförderung

Selbst wenn Ihre Betreuungsstelle einen festen Transportpartner hat, können Sie oder der Fahrgast selbst entscheiden, von welchem Fahrdienst Sie gefahren werden. In manchen Fällen können Sie sogar die Fahrt per Taxi oder Mietwagen durchführen, z. B. bei einer ambulanten Operation im Krankenhaus.

Damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben, sollten Sie sich im Vorfeld über die gesetzlichen Bedingungen informieren.

Kostenübersicht

Im Zuge der Gesundheitsreform werden nicht mehr alle angebotenen Leistungen durch die Krankenkassen übernommen bzw. müssen im Vorfeld genehmigt werden.

Voraussetzung für die Verordnung einer Patientenbeförderung ist, dass die Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse zwingend medizinisch notwendig ist.

Für die Auswahlentscheidung sind insbesondere der aktuelle Gesundheitszustand des Patienten und seine Gehfähigkeit zu berücksichtigen. Fahrten ohne zwingenden medizinischen Grund, z.B. zum Abstimmen von Terminen, Erfragen von Befunden oder Abholen von Verordnungen, dürfen nicht verordnet werden. Grundsätzlich ist die Verordnung vor der Beförderung auszustellen.

Sind alle Voraussetzungen für eine Beförderung erfüllt, rechnen wir selbstverständlich direkt mit ihrem Kostenträger ab. Bei Privatpatienten stellen wir eine private Rechnung.

Unser freundliches Personal steht Ihnen gerne für Fragen zur Kostenabrechnung zur Verfügung und übernimmt auch die anschließende Kommunikation mit der Krankenkasse, damit Sie sich nicht mit dem Papierkram herumschlagen müssen.